Häufig gestellte Fragen

Kann jeder Mitglied des Vereins werden?

Natürlich kann jede Person und auch jede juristische Person (andere Vereine, Körperschaften etc.) Mitglied des Vereines werden.
Grundsätzlich gibt es dazu keinerlei Vorbedingungen, wobei der Vorstand das Recht und die Pflicht hat, Anträge auf Mitgliedschaft vorab zu prüfen, also abzuklären, das z.B. durch die Mitgliedschaft keine Vereinsziele verletzt, der Verein gefährdet oder in der wirtschaftlichen Existenz bedroht wird oder der Verein für nicht der Gesetzgebung oder der Verfassung entsprechende Ziele mißbraucht werden kann. Aber in der Regel nehmen wir jeden Interessierten wirklich gern!

Kann ich auch im laufenden Jahr Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft kann jederzeit im Jahr beginnen und ist selbstverständlich sogar rückwirkend zum Jahresanfang an gültig.

Was ist Voraussetzung für meine Mitgliedschaft ?

Wir benötigen dazu nur den Aufnahmeantrag (selbst unterschrieben, bei Jugendlichen unter 18 Jahren sollten es die Eltern mit bestätigen). Sollte dies aus einem speziellen Grund noch nicht reichen, werden wir uns auf jeden Fall bei Dir melden, um offene Fragen noch zu klären.

Ich wohne weiter weg von Jöhstadt und kann daher nicht aktiv mitarbeiten, lohnt sich daher eine Mitgliedschaft für mich?

Selbstverständlich lohnt sich die Mitgliedschaft, denn diese ist nicht daran gebunden, aktiv mitzumachen. Es hilft dem Verein auch sehr deutlich jedes fördernde Mitglied, dass schon allein durch die Mitgliedschaft und die regelmäßige Beitragszahlung das Gewicht des Vereins stärkt. Mit einem entsprechenden Rückenhalt durch zahlenmäßig viele Mitglieder hat es der Vorstand auch erheblich leichter in Verhandlungen mit der Kommune, dem Landkreis oder dem Freistaat Sachsen.

Wenn ich nach Jöhstadt zu Arbeitseinsätzen komme bzw. zum Fahrbetrieb als Betriebseisenbahner mitwirke, wo kann ich dann übernachten?

Nach Möglichkeit vorher in der Geschäftsstelle anrufen (+49 37343 8080-0) und den Übernachtungswunsch ankündigen, dann ist das meistens ohne Problem realisierbar. Und wenn´s nicht gerade zu „Voll-Last-Tagen“ ist, kann im vereinseigenen Quartier im Bahnhof Jöhstadt sogar noch der Partner oder gar die Familie mit übernachten. Zeitlich befristet steht sogar eine der Ferienwohnungen zur Verfügung, die wir im Wohnblock auf dem Bahnhof eingerichtet haben.

Ich bin arbeitslos geworden und muß daher meine Mitgliedschaft kündigen …

Nein, das ist überhaupt nicht erforderlich. Dem Verein ist an Mitgliedern sehr gelegen, die an Ihrer Mitgliedschaft selber Interesse haben. Wenn es also nur der verfügbare finanzielle Rahmen die Mitgliedschaft nicht mehr schafft, dann zögere bitte nicht, mit dem Vorstand in Verbindung zu setzen. Wir finden eine Lösung, die Beitragszahlung auszusetzen, bis sich die persönlichen Bedingungen wieder gebessert haben. Der Vorstand kann u.a. eine zeitliche Aussetzung der Beitragszahlung beschließen.

Können auch Ausländer Mitglied werden?

Na selbstverständlich doch, Eisenbahnfans lassen sich doch ohnehin nicht durch Grenzen, Mauern oder Schranken zurückhalten. Es sind gegenwärtig Mitglieder aus 15 Ländern im Verein registriert.

Wieviel Personen zählen bei der Familienmitgliedschaft dazu?

Die Familienmitgliedschaft gilt für bis zu zwei Erwachsene (Eltern oder Großeltern) und für die in deren gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Wenn sie dann älter sind sollten die Kinder selber entscheiden können, ob sie weiterhin Vereinsmitglied bleiben wollen.

Muß ich meine Einzelmitgliedschaft kündigen, damit wir eine Familienmitgliedschaft bekommen können?

Natürlich nicht - jede zur Familienmitgliedschaft zählende Person bekommt eine eigene Mitglieds-Nummer und einen eigenen Mitgliedsausweis. Wir benötigen nur eine formale Erklärung, welche Personen zu einer Familienmitgliedschaft zusammen gehören. Dies ist eigentlich vor allem wegen dem vergünstigten Beitrag der Familienmitgliedschaft gegenüber mehreren Einzelmitgliedschaften erforderlich.

Wann kann ein Vereinsmitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden?

Die Jahreshauptversammlung beschließt jedes Jahr über die beitragssäumigen Mitglieder. Bevor dort jemand ausgeschlossen wird, sind aber bereits mehrere Bemühungen gescheitert, zu einer regelmäßigen Beitragszahlung zurück zu kehren.

Bis wann muss ich meinen Beitrag gezahlt haben?

Laut Beitragsordnung ist der Mitgliedsbeitrag bis zum Ende des ersten Quartals, d.h. bis zum 31. März des Beitragsjahres zu zahlen. Für Beitritte im laufenden Jahr gibt es (logischerweise) keinen festen Stichtag, jedoch sollte die Beitragszahlung zeitnah, spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitgliedsunterlagen erfolgen.